Im Jahre 1802, während der französischen Zeit, wurde die zerstörte Burg der Stadt Koblenz als Eigentum übertragen. Unter dem damaligen Koblenzer Oberbürgermeister Abundius Maehler und der Abstimmung innerhalb des Stadtrats entschied man sich, die Ruine dem für Burgenromantik empfänglichen preußischen Kronprinzen Friedrich Wilhelm IV. zum Geschenk zu machen. Die entsprechende Schenkungsschrift wurde am 04. März des Jahres 1823 an den Kronprinzen gesandt und liegt innerhalb der Ausstellung als Kopie des handschriftlichen Originals, welches in dem Koblenzer Staatsarchiv archiviert ist, vor. Ein Auszug daraus lautet: „Durchlauchtigster Kronprinz, gnädigster Prinz und Herr! Der Stadtrat, in dem ihm freudigen und werten Bewußtsein, daß Seine Königliche Hoheit der Kronprinz Friedrich Wilhelm von Preußen an diesseitiger Rheinprovinz sein höchstes Gefallen gefunden, besonders an den romantischen Burgen am Rhein, und daß es Höchstdemselben nicht unangenehm sein möchte, eine Felsenburg zu besitzen und als Absteige-Quartier zu halten, wenn er den Rhein besuchen für gut findet, und in Erwägung, daß die Stadt die Burg Stolzenfels bei Kapellen besitzt, deren Lage wirklich anziehend genannt werden darf, daß, wenn Seine Königliche Hoheit gewähren sollte, dieselbe zu seinem Aufenthalte bei Reisen in diese Gegend zu wählen, dies die treuen Wünsche aller hiesigen Einwohner krönen würde, daß endlich, vertrauend auf Höchstderselben gnädige und herzliche Gesinnung der Rat es wagen darf Seiner Königlichen Hoheit jenes alte Schloß anzubieten, beschließt das Anerbieten in folgender Adresse zu machen“[1].

Abb. 2: Gesamtgrundriss der Burgruine (Rathke (1979), S. 192)
Nach einem längeren Briefwechsel willigt Friedrich Wilhelm feierlich ein: „Bei dem großen Interesse, welches ich für die Rheingegenden überhaupt fühle, und bei dem Wohlgefallen, welches ich ganz besonders an der Lage des Schlosses Stolzenfels gefunden habe, hat mir das Anerbieten der Stadt Koblenz eine wahrhafte Freude gemacht. Ich nehme das Anerbieten umso dankbarer an, als es mir ein neuer Beweis der Anhänglichkeit der Einwohner der Stadt Koblenz ist und es mir Gelegenheit geben kann, länger an den Ufern des Rheins zu verweilen, dessen Bewohner mir bei meinen Reisen so wert geworden sind […]“[1].
[1] Ebd., S. 12.
[1] Koblenzer Staatsarchiv. Abteilung 403 Nr. 9565 S.3-4.